Die Apothekenversicherung besteht aus einem umfassenden Sicherheitspaket, mit dem die realistischen Risiken für Apotheken abgesichert werden können. Der Versicherungsumfang reicht von der Betriebshaftpflichtversicherung und einer Werteversicherung bis zu einem Rechtsschutz und einer Privathaftpflichtversicherung. Darüber hinaus gibt es noch weitere Ergänzungen in Form von Zusatzbausteinen für Risiken, die nicht alle Apotheken gleichermaßen betreffen. Ein weiterer Vorteil ist die Bündelung vieler Risikoabsicherungen, durch die.
Kosteneinsparungen möglich sind. Für Sie also wesentlich günstiger, als es die Absicherung aller Risiken über gleichwertige Einzelversicherungen.
Die Suche nach der richtigen Versicherungspolice ist für die meisten Menschen eine zeit- und nervenaufreibende Aufgabe. Das Angebot ist vielfältig und ob man die richtige Wahl getroffen hat, merkt man meist erst wenn der Schadenfall eingetreten ist.
Allrisk-Police
Damit Sie sich als Apotheker Ihrer eigentlichen Aufgabe, der Gesundheit Ihrer Kunden, widmen können, wurde eine
Versicherung entwickelt, die Sie für alle apothekenrelevanten Risiken rundum absichert: die Allrisk-Versicherung - ein absolutes Unikat auf dem Versicherungsmarkt, denn Ihr Schutz bezieht
sich auch auf viele in der Police nicht explizit benannte Schadenursachen, sofern eine Einwirkung von außen und kein ausdrücklicher Ausschluss vorliegen. So wird beispielsweise auch bei
Beschädigungen und einfachem Diebstahl geleistet. Zudem ist die Allrisk-Versicherung eine dynamische Police, die sich fortlaufend an Ihre Bedürfnisse anpasst, unter
Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, Entwicklungen des Heilwesen- und Versicherungsmarktes, sowie der Entscheidungen des Pharmazierates.
Das Versprechen
Ist der Schaden erst einmal eingetreten, ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe elementar für die Weiterführung des Betriebes und somit der Existenzgrundlage. Wer seiner Versicherung schon einmal einen Schadenfall melden musste, weiß wie aufwändig und zeitraubend die Beschaffung der hierfür notwendigen Unterlagen ist. Hat es beispielsweise in Ihrer Apotheke gebrannt, sind Sie mit der Schadenbegrenzung und dem Wiederaufbau beschäftigt. Die Meldung an den Versicherer kann so schnell mal in Vergessenheit geraten. Trifft die Schadenmeldung nach 14 Tagen bei Ihrem Versicherungsunternehmen ein, verweigern die meisten Unternehmen die Schadenregulierung. Wir kennen die besondere Problematik und eine Leistung erfolgt auch bei verspäteter Abgabe von Schadenmeldungen. Mehr noch, eine garantierte Schadenregulierung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen aller hierfür notwendigen Unterlagen. Selbst wenn einige Dokumente noch fehlen, wird Ihre Existenz gesichert und vorzeitig werden Abschlagszahlungen überwiesen.